Ortseingangstafeln

Großflächige Werbetafeln für unsere Mitglieder und die Vereine.

Ortseingangstafeln

Ortseingangstafeln

Innovative Visitenkarte am Ortsrand: Wir setzen auf kreative Werbeflächen

In einer Zeit, in der die Bedeutung lokaler Präsenz zunehmend in den Vordergrund rückt, haben wir in Korb eine Initiative ins Leben gerufen, die sowohl für unsere Mitglieder als auch für Vereine neue Möglichkeiten der Sichtbarkeit eröffnen. An den Eingängen der Gemeinde Korb und im benachbarten Kleinheppach wurden insgesamt acht großflächige Werbetafeln aufgestellt, die eine einzigartige Plattform für lokale Werbung bieten.

Diese sorgfältig ausgewählten Standorte garantieren nicht nur maximale Sichtbarkeit für die Werbenden, sondern auch eine direkte Ansprache der Einwohner und Besucher. Jede Tafel, gestaltet als einladende Visitenkarte am Ortsrand, bietet die Möglichkeit, auf kreative Weise auf die Vielfalt und Lebendigkeit der lokalen Wirtschaft und des Vereinslebens aufmerksam zu machen.

Die Buchung der Werbeflächen erfolgt in Blöcken von vier Tafeln, wobei jede Kampagne bis zu zwei Wochen laufen kann. Diese zeitliche Begrenzung soll sicherstellen, dass möglichst viele interessierte Gruppierungen von dieser Werbemöglichkeit profitieren können. Durch die Rotation der Werbeinhalte bleibt das Angebot frisch und interessant für Passanten, was die Aufmerksamkeit und das Interesse an den beworbenen Aktivitäten, Dienstleistungen oder Veranstaltungen steigert.

Die Einführung der Werbetafeln ist mehr als nur eine Werbemaßnahme. Sie ist ein Zeichen des Zusammenhalts und der Unterstützung innerhalb der Gemeinschaft. Indem wir, zusammen mit der Gemeinde Korb, diese Flächen zur Verfügung stellen, fördern sie nicht nur das lokale Unternehmertum, sondern stärken auch das Gemeinschaftsgefühl. Die Aktion ermöglicht es den Mitgliedern, ihre Präsenz in der Gemeinde sichtbar zu machen und trägt gleichzeitig zur lokalen Wirtschaft bei.

Unsere Flächen

Die Standorte

Standorte der Tafeln der "Gruppe 1"

1

Ortseingang aus Richtung Winnenden

1

Ortseingang aus Richtung Waiblingen (Waldrand)

1

Südstraße Kreuzung Steinstraße

1

Kleinheppach: Bushaltestelle auf Höhe der Großheppacher Straße 10

Standorte der Tafeln der "Gruppe 2"

2

Ortseingang aus Richtung Winnenden (Höhe Stadion)
Ortseingangstafeln

2

Ortseingang Korb aus Richtung Hanweiler

2

Ortseingang aus Richtung Waiblingen (Höhe Friedhof)

2

Kleinheppach: Ecke Großheppacher Straße / Brühlstraße

Buchungsanfragen

Aktueller Belegungsplan

Die Standrahmen können Werbetafeln in der Größe 149,5 cm x 229,5 cm aufnehmen. Normalerweise werden Planen verwendet, die mit Haken und Expandern befestigt werden. Alternativ können Tafeln in die Rahmen geschoben werden. Eine Beklebung der Tafeln/Rahmen ist nicht erlaubt.

Für das schonende Anbringen (Montags ab 12:00) und Entfernen (spätestens bis Montag Mittag 12:00) des Werbeplakates ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Skip Booking Form

Ortseingangstafeln Gruppe 1

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26. Januar 2026Verein Korber Freie Bürger
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27. Januar 2026Verein Korber Freie Bürger
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28. Januar 2026Verein Korber Freie Bürger
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29. Januar 2026Verein Korber Freie Bürger
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30. Januar 2026Verein Korber Freie Bürger
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31. Januar 2026Verein Korber Freie Bürger
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Februar 2026
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1. Februar 2026Verein Korber Freie Bürger
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2. Februar 2026Verein Korber Freie Bürger
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9. Februar 2026Petermann
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12. Februar 2026Petermann
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16. Februar 2026Petermann // Grotz & Schlümer Immobilien GbR
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17. Februar 2026Grotz & Schlümer Immobilien GbR
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23. Februar 2026TRAUB IMMOBILIEN GMBH // Grotz & Schlümer Immobilien GbR
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25. Februar 2026TRAUB IMMOBILIEN GMBH
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März 2026
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1. März 2026TRAUB IMMOBILIEN GMBH
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2. März 2026Bienenflug // TRAUB IMMOBILIEN GMBH
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3. März 2026Bienenflug
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4. März 2026Bienenflug
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7. März 2026Bienenflug
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9. März 2026Bienenflug
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11. März 2026Bienenflug
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12. März 2026Bienenflug
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13. März 2026Bienenflug
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16. März 2026Shape and Ride Racing e.V.
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17. März 2026Shape and Ride Racing e.V.
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20. März 2026Shape and Ride Racing e.V.
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Ihre Buchungsanfrage

Die Nutzungsdauer beträgt 1 oder maximal 2 Wochen pro Veranstaltung (4 Tafeln der 1. oder 2. Gruppe – es können nicht beide Gruppen gleichzeitig gemietet werden).
Ausnahmen sind nach Absprache mit dem BDS Korb möglich. Am Ende der Mietzeit sind die vorhandenen Motivtafeln der Gemeinde Korb wieder ordnungsgemäß hinzurichten.

Die Korber Vereine können die Tafeln jährlich zwei Mal eine Woche kostenlos nutzen.

Skip Booking Form

Ortseingangstafeln Gruppe 2

Verfügbar
Gebucht
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Februar 2026
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2. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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3. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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4. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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5. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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6. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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7. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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8. Februar 2026HAKO GEbäudetechnik GmbH
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23. Februar 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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24. Februar 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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25. Februar 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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26. Februar 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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27. Februar 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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28. Februar 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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März 2026
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1. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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2. März 2026Optik Müller // Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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9. März 2026Car Tech // Optik Müller
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15. März 2026Car Tech
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16. März 2026Car Tech // HAKO Gebäudetechnik GmbH
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17. März 2026HAKO Gebäudetechnik GmbH
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18. März 2026HAKO Gebäudetechnik GmbH
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19. März 2026HAKO Gebäudetechnik GmbH
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20. März 2026HAKO Gebäudetechnik GmbH
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21. März 2026HAKO Gebäudetechnik GmbH
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22. März 2026HAKO Gebäudetechnik GmbH
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23. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein // HAKO Gebäudetechnik GmbH
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24. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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25. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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26. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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27. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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28. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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29. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein
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30. März 2026Evang. Verbundkirchengemeinde Korb-Beinstein // Edeka Petermann
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31. März 2026Edeka Petermann
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Startdatum:
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Enddatum:
-
Ihre Buchungsanfrage

Fragen zu den ortseingangstafeln

Noch Fragen?

Die Standrahmen können Werbetafeln in der Größe 149,5 cm x 229,5 cm aufnehmen. Normalerweise werden Planen verwendet, die mit Haken und Expandern befestigt werden. Alternativ können Tafeln in die Rahmen geschoben werden. Eine Beklebung der Tafeln/Rahmen ist nicht erlaubt.

Für das schonende Anbringen (Montags ab 12:00) und Entfernen (spätestens bis Montag Mittag 12:00) des Werbeplakates ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Die Nutzungsdauer beträgt 1 oder maximal 2 Wochen pro Veranstaltung (4 Tafeln der 1. oder 2. Gruppe – es können nicht beide Gruppen gleichzeitig gemietet werden).
Ausnahmen sind nach Absprache mit dem BDS Korb möglich. Am Ende der Mietzeit sind die vorhandenen Motivtafeln der Gemeinde Korb wieder ordnungsgemäß hinzurichten.

Die Korber Vereine können die Tafeln jährlich zwei Mal eine Woche kostenlos nutzen.

Die Werbetafeln werden neben ihrer Funktion als Ortseingangstafeln für die Gemeinde in erster Linie vom BDS selbst und von den Korber Vereinen genutzt, welche damit auf ihre Veranstaltungen hinweisen. Die Korber Vereine haben Vorrang zur Nutzung der Tafeln vor anderen Institutionen und gewerblicher Nutzung – wobei allerdings auf eine frühzeitige Buchung hinzuweisen ist. Wir bitten um Ihre Buchung idealerweise im November des laufenden Jahres für das gesamte Folgejahr. Bereits gebuchte und zugesagte Zeiträume gelten als belegt.

Parteien bzw. politisch engagierte Vereine dürfen die Tafeln nicht für Wahlwerbung oder Ankündigung von politischen Veranstaltungen nutzen.

Vereine in Korb haben die Möglichkeit, unsere Tafeln zwei Mal im Jahr für jeweils eine Woche kostenlos zu nutzen.

Für BdS-Mitgliedsunternehmen beträgt die Miete für vier Tafeln (Gruppe 1 oder 2) 150,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Woche. Unternehmen, die nicht Mitglied im BdS Korb  sind, zahlen für die gleiche Leistung 200,00 Euro (zzgl. MwSt.).
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt einer Rechnung vom BdS Korb.

Ansonsten sind diese Ortseingangstafeln auch eine Visitenkarte für unsere Gemeinde Korb. Entsprechende saubere und pflegliche Nutzung wird von uns erwartet. Verstöße und Verunreinigungen werden verfolgt. Beschädigungen werden mit den entsprechenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Anstößige Werbeaussagen dürfen nicht angebracht werden und müssen auf Weisung des BDS Korb unverzüglich entfernt werden. Beschädigungen der Rahmen oder von Tafeln sind dem BDS Korb zu melden.

Standorte der Tafeln der Gruppe 1:

  1. Ortseingang aus Richtung Winnenden
  2. Ortseingang aus Richtung Waiblingen (Waldrand)
  3. Südstraße Kreuzung Steinstraße
  4. Kleinheppach: Bushaltestelle auf Höhe der Großheppacher Straße 10

Standorte der Tafeln der Gruppe 2:

  1. Ortseingang aus Richtung Winnenden (Höhe Stadion)
  2. Ortseingang aus Richtung Waiblingen (Höhe Friedhof)
  3. Ortseingang Korb aus Richtung Hanweiler
  4. Kleinheppach: Ecke Großheppacher Straße / Brühlstraße

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1 Veranstalter der Verlosung ist der Bund der Selbständigen, Daimlerstraße 29, 71404 Korb (im Folgenden „Veranstalter“).
1.2 Die Teilnahme an der Verlosung des Veranstalters richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme an der Verlosung ist gegen Anmeldung zur Verlosung des Veranstalters möglich. Sie beinhaltet neben der Angabe von persönlichen Daten des Teilnehmers auch damit die Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
2.2 Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
2.3 Jeder Teilnehmer ist auch zur mehrmaligen Teilnahme an der Verlosung berechtigt. Im Falle falscher Angabe in den Teilnehmerfeldern ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen.
2.4 Die an der Konzeption und Umsetzung der Verlosung beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen

3. Ablauf der Verlosung
3.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, die das Teinahmeformular vollständig ausgefüllt haben.
3.4 Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah, per E-Mail über den Gewinn informiert.

4. Vorzeitige Beendigung der Verlosung
4.1 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Verlosung jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
4.2 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere bei Manipulationen von der Teilnahme an der Verlosung auszuschließen.

5. Schlussbestimmungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
5.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen viel Glück!

Maultaschen und mehr

Maultaschen und Mehr

Maultaschen und mehr
Wir bieten perfekten Service für Sie Schwäbisch, bodenständig, gut! Das können wir! Egal ob Firmenfeiern, Geburtstage oder Hochzeiten, wir verwöhnen Sie gerne mit regionalen und schwäbischen Spezialitäten. Ein schwäbisches Catering geht immer!

Preisgekrönt

Wir wurden schon mehrfach auf Süffa mit der Goldmedaille für beste Maultaschen in Süddeutschland ausgezeichnet, doch darauf ruhen wir uns nicht aus!

Qualität garantiert

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