Ortseingangstafeln von Korb

Nutzungsordnung des BDS Korb e.V.

gültig ab Januar 2015

 

Der BDS Korb e.V. verwaltet die 8 Werbetafeln in Korb bzw. Kleinheppach, wobei die Standrahmen im Eigentum der Gemeinde Korb stehen und die Werbetafeln vom BDS Korb angeschafft sind.

 

Standorte der Tafeln der 1. Gruppe (markiert mit einer "1" an der Front):

1. Ortseingang aus Richtung Winnenden 

2. Ortseingang aus Richtung Waiblingen (Waldrand)

3. Südstraße Kreuzung Steinstr.

4. Kleinheppach: Bushaltestelle auf Höhe der Großheppacher Str. 10

 

Standorte der Tafeln der 2. Gruppe (markiert mit einer "2" an der Front):

1. Ortseingang aus Richtung Winnenden (Höhe Stadion)

2. Ortseingang aus Richtung Waiblingen (Höhe Friedhof)

3. Ortseingang Korb aus Richtung Hanweiler

4. Kleinheppach: Ecke Großheppacher Str. / Brühlstr.

 

  

Nutzungsmöglichkeiten:

Die Standrahmen können Werbetafeln in der Größe 149,5 cm x 229,5 cm aufnehmen. Normalerweise werden Planen verwendet die mit Haken und Expandern befestigt werden. Alternativ können Tafeln in die Rahmen geschoben werden. Eine Beklebung der Tafeln/Rahmen ist nicht erlaubt. 

Für das schonende Anbringen (Montags ab 12:00) und Entfernen (spätestens bis Montag Mittag 12:00) des Werbeplakates ist der Nutzer selbst verantwortlich.

 

Nutzungsdauer:

Die Nutzungsdauer beträgt 1 oder maximal 2 Wochen pro Veranstaltung (4 Tafeln der 1. oder 2. Gruppe - es können nicht beide Gruppen gleichzeitig gemietet werden)

Ausnahmen sind nach Absprache mit dem BDS Korb möglich. Am Ende der Mietzeit sind die vorhandenen Motivtafeln der Gemeinde Korb wieder ordnungsgemäß hinzurichten.

Die Korber Vereine können die Tafeln jährlich zwei mal eine Woche kostenlos nutzen. 

 

Berechtigte:

Die Werbetafeln werden neben ihrer Funktion als Ortseingangstafeln für die Gemeinde in erster Linie vom BDS selbst und von den Korber Vereinen genutzt, welche damit auf ihre Veranstaltungen hinweisen. Die Korber Vereine haben Vorrang zur Nutzung der Tafeln vor anderen Institutionen und gewerblicher Nutzung – wobei allerdings auf eine frühzeitige Buchung hinzuweisen ist. Bereits gebuchte und zugesagte Zeiträume gelten als belegt.

Parteien bzw. politisch engagierte Vereine dürfen die Tafeln nicht für Wahlwerbung oder Ankündigung von politischen Veranstaltungen nutzen.

 

Belegungskalender:

Der Belegungskalender ist öffentlich auf unserer Internetseite www.bds-korb.de unter 'Ortseingangstafeln' einsehbar. 

 

Kosten:

Die Korber Vereine können die Tafeln jährlich zwei mal eine Woche kostenlos nutzen. 

Für gewerbliche Nutzung betragen die Kosten für vier Tafeln (Gruppe 1 oder Gruppe 2) EUR 100,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer pro angefangene Woche. Zu bezahlen sind die Kosten nach Rechnungsstellung durch den BDS Korb.

 

Sonstiges:

Ansonsten sind diese Ortseingangstafeln auch eine Visitenkarte für unsere Gemeinde Korb. Entsprechende saubere und pflegliche Nutzung wird von uns erwartet. Verstöße und Verunreinigungen werden verfolgt. Beschädigung werden mit den entsprechenden Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Anstößige Werbeaussagen dürfen nicht angebracht werden und müssen auf Weisung des BDS Korb unverzüglich entfernt werden. Beschädigungen der Rahmen oder von Tafeln sind dem BDS Korb zu melden.